12 Friedhöfe gibt es im Stadtgebiet von Eschweiler. Einen davon unterhält die Katholische Kirchengemeinde St. Peter und Paul in der Dürener Strasse für alle Verstorbenen, die selber oder deren Eltern einer christlichen Kirche engehören. Ausnahmen von der Regel sind in Rücksprache mit der Kirchengemeinde möglich.
Auf dem Friedhofsgelände stehen verschiedene Bestattungsmöglichkeiten zur Auswahl. Sie können wählen zwischen Grabstätten für Sarg- und Urnenbestattungen mit unterschiedlichen Möglichkeiten in der Grabgestaltung und -pflege. Dabei ist darauf zu achten, dass die Art von Darstellungen und Gegenständen auf der Grabfläche nicht dem christlichen Glauben widersprechen.
Der christliche Glaube geht davon aus, dass jeder Mensch eine von Gott geschenkte Würde hat, die sich auch in seinem Namen ausdrückt. Aus diesem Grund bieten wir auf dem katholischen Friedhof keine anonymen Beisetzungen an.
Auf unserem Friedhof wird im Verlauf des Jahres christliches Brauchtum gepflegt, so z.B. Gräbersegnungen an Allerheiligen oder besondere Gedenkgottesdienste für Verstorbene.
Zentral auf dem Friedhofsgelände befindet sich eine Kapelle, in der rund 60 Personen Platz finden.
Trauerfeiern können grundsätzlich als Requiem/Exequien (d.h. Hl. Messe) in einer Kirche gefeiert werden oder als Wortgottesdienst in der Friedhofskapelle.
Die Verabschiedung kann auch direkt am Grab gehalten werden, wenn der Sarg oder die Urne bereits im Gottesdienst ausgesegnet worden ist.
Sollten Sie auch nach der Trauerfeier noch die Begleitung durch einen Seelsorger oder eine Seelsorgerin wünschen, können Sie gerne über das zentrale Pfarrbüro in der Dürener Str. 29 weitere Gesprächstermine vereinbaren.
Bestattungstermine werden zwischen den Angehörigen, der Friedhofsverwaltung, dem beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Pfarramt von St. Peter und Paul abgestimmt. Die Pfarrgemeinde ermöglicht Bestattungen vormittags von montags bis freitags, gegen Aufpreis auch an Samstagen.
Die jeweils aktuellen Gebühren für Graberwerb und Bestattungen entnehmen Sie bitte der Internetseite:
www.eschweiler-kirche.de/friedhof . Dort ist ebenfalls eine aktuelle Version der Friedhofssatzung abrufbar.
Die Nutzungszeit gibt die Zeitspanne an, für die man eine Grabstätte erwirbt.
Die Ruhezeit gibt vor, wie lange ein Sarg oder eine Urne beigesetzt sein muss, ehe eine Grabfläche neu genutzt werden kann.
Die Nutzungszeit muss mindestens der noch verbliebenen Ruhezeit entsprechen.
Eine Anfahrtsskizze finden Sie auf:
www.eschweiler-kirche.de/friedhof
Die Grabfläche hat eine Länge von 120 cm und eine Breite von 80 cm. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Die Grabstelle ist mit einer Steinkante oder Kleinsträuchern einzufassen. Pro Grabstätte können vier Urnen beigesetzt werden.
Urnengräber in einem Gemeinschaftsfeld sind Beisetzungsstellen auf Rasenflächen ohne Kennzeichnung. Vor- und Nachname des Verstorbenen werden auf einer Gedenktafel im Bereich einer von der Kirchengemeinde aufgestellten Stele eingemeißelt. Grablichter können im Bereich der Stele aufgestellt werden, ebenso ist dort die Niederlegung von Blumenschmuck gestattet. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.
Petrusgräber sind Beisetzungsstellen mit einer Gedenktafel. Die Grabfläche hat eine Länge von 60 cm und 40 cm Breite. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. In den Gedenktafeln ist eine Vorrichtung für eine Laterne eingelassen. Am Stein darf Blumenschmuck niedergelegt werden.
In dieser Grabstätte können zwei Urnen unter einer gemeinsamen Grabplatte beigesetzt werden. Die Grabfläche hat eine Länge von 80 cm Länge und 60 cm Breite. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. In den Gedenktafeln ist eine Vorrichtung für eine Laterne eingelassen. Am Stein darf Blumenschmuck niedergelegt werden.
Urnenreihengräber mit liegender Gedenktafel haben als fertiges Grab ein Maß von 30 cm Länge und 40 cm Breite. Auf der Gedenktafel werden als Inschrift Name und Vorname eingearbeitet – das Geburts- und Sterbedatum kann angegeben werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.
In dieser Grabstätte können zwei Urnen unter einer gemeinsamen Grabplatte beigesetzt werden. Die Grabfläche hat eine Länge von 40 cm und eine Breite von 60 cm. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Auf der Gedenktafel werden als Inschrift Name und Vorname eingearbeitet – das Geburts- und Sterbedatum kann angegeben werden. Wenn eine zweite Urne beigesetzt wird, verlängert sich die Ruhezeit entsprechend. Ein Wiedererwerb nach Ablauf der Ruhezeit der zweiten Urne ist nicht möglich.
Baumbestattungen sind Bestattungsplätze am Wurzelwerk von Bäumen. Das Nutzungsrecht wird nur im Todesfall zur Beisetzung einer Urne für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Ausgestaltung des Grabfeldes unter dem Baum sowie die erforderlichen Baumkontrollen und Baumpflegearbeiten werden durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen. An den Bäumen werden Namenstafeln in Form von Holzkreuzen durch die Kirchengemeinde angebracht. Bei diesen Bestattungsflächen handelt es sich um Flächen, die bewusst naturbelassen sein sollen. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z.B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende Äste usw.). Die Ablage von Kerzen und Blumen ist nicht gestattet.
Ein Urnenreihengrab kann ausschließlich im Beisetzungsjahr mit einer weiteren Urne belegt werden. Urnenreihengräber haben als fertiges Grab ein Maß von 80 cm Länge und 60 cm Breite. Die Grabstelle ist mit einer Steinkante oder Kleinsträuchern einzufassen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.
Die Grabanlage besteht aus einer Grundplatte in einer Größe von 90 cm x 40 cm. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Die Form der Grabstele ist frei wählbar, darf aber die Grundmaße von 25 cm Breite und 15 cm in der Tiefe nicht überschreiten. Dieses bietet im Rahmen einiger Vorgaben die Möglichkeit der individuellen Gestaltung. Außerdem gewährleistet die Bodenplatte ausreichend Platz, um eine Vorrichtung zum Aufstellen von Blumen bzw. einer Grablampe anzubringen.
Die Grabfläche hat in der Regel eine Länge von 260 cm und eine Breite von 120 cm. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Die Grabstelle ist mit einer Steinkante oder Kleinsträuchern einzufassen. Es dürfen maximal zwei Drittel der Grabstätte mit Steinplatten bedeckt werden. Pro Grabstelle können ein Sarg und bis zur vier Urnen beigesetzt werden.
In dieser Grabstätte wird ein Sarg unter einer Grabplatte beigesetzt. Die Grabfläche hat eine Länge von 180 cm und eine Breite von 80 cm. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Auf der Gedenktafel werden als Inschrift Name und Vorname eingearbeitet – das Geburts- und Sterbedatum kann angegeben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.
In einem Sargreihengrab darf nur eine verstorbene Person bestattet werden. Eine Ausnahme bilden Kinder unter einem Jahr, Tot- und Fehlgeburten sowie gleichzeitig verstorbene Geschwister unter fünf Jahren – diese können zusätzlich in der Grabstätte beigesetzt werden. Innerhalb der ersten fünf Jahre der Nutzungszeit kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Sargreihengräber haben ein Maß von 180 cm Länge und 80 cm Breite. Die Grabstelle ist mit einer Steinkante oder Kleinsträuchern einzufassen. Es dürfen maximal zwei Drittel der Grabstätte mit Steinplatte bedeckt werden. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.
Kinderreihengräber sind für verstorbene Kinder bis zum Alter von fünf Jahren vorgesehen. Die Ruhezeit beträgt 15 Jahre. Für ältere verstorbene Kinder gelten die gleichen Bedingungen wie für Erwachsene. Nichtbestattungspflichtige Kinder können auf einem besonders gestalteten Gemeinschaftsfeld beigesetzt werden, dem sogenannten Frühchenfeld.
In dieser Grabstätte wird ein Sarg oder eine Urne unter einer Grabplatte beigesetzt. Auf der Grabfläche darf kein Grabschmuck abgelegt werden. Eine liegende Gedenktafel mit den Abmessungen 25 cm x 25 cm ist für jedes Kinderreihengrab vorgesehen.
Grabflächen für Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr haben eine Länge von 100 cm und eine Breite von 55 cm. Die Grabstelle ist mit einer Steinkante oder Kleinsträuchern einzufassen. Es dürfen maximal zwei Drittel der Grabstätte mit Steinplatten bedeckt werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.
Auf unserem Frühchenfeld können nichtbestattungspflichtige Kinder (d.h. Tot- oder Fehlgeburten mit einem Gewicht unter 500 Gramm) in einer gemeinsamen Bestattung kostenfrei beigesetzt werden. Diese Form der Beerdigung steht allen betroffenen Eltern – auch aus der Umgebung – offen. Mehrmals pro Jahr halten wir in der Friedhofskapelle einen ökumenischen Trauergottesdienst mit anschließender Bestattung. Die Pflege des Frühchenfeldes übernimmt die Kirchengemeinde. Erinnerungsgegenstände können an der Gedenkstele abgelegt werden. Die Ruhezeit beträgt fünf Jahre.