Urnenwahlgrab
Die Grabfläche hat eine Länge von 120 cm und eine Breite von 80 cm. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Die Grabstelle ist mit einer Steinkante oder Kleinsträuchern einzufassen. Pro Grabstätte können vier Urnen beigesetzt werden.
Urnengrab im Gemeinschaftsfeld
Urnengräber in einem Gemeinschaftsfeld sind Beisetzungsstellen auf Rasenflächen ohne Kennzeichnung. Vor- und Nachname des Verstorbenen werden auf einer Gedenktafel im Bereich einer von der Kirchengemeinde aufgestellten Stele eingemeißelt. Grablichter können im Bereich der Stele aufgestellt werden, ebenso ist dort die Niederlegung von Blumenschmuck gestattet. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.
Petrus – Urnenreihengrab mit Gestaltungsvorschrift
Petrusgräber sind Beisetzungsstellen mit einer Gedenktafel. Die Grabfläche hat eine Länge von 60 cm und 40 cm Breite. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. In den Gedenktafeln ist eine Vorrichtung für eine Laterne eingelassen. Am Stein darf Blumenschmuck niedergelegt werden.
Partnerpetrus – Urnenreihengrab mit Gestaltungsvorschrift
In dieser Grabstätte können zwei Urnen unter einer gemeinsamen Grabplatte beigesetzt werden. Die Grabfläche hat eine Länge von 80 cm Länge und 60 cm Breite. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. In den Gedenktafeln ist eine Vorrichtung für eine Laterne eingelassen. Am Stein darf Blumenschmuck niedergelegt werden.
Urnenreihengrab mit liegender Gedenktafel
Urnenreihengräber mit liegender Gedenktafel haben als fertiges Grab ein Maß von 30 cm Länge und 40 cm Breite. Auf der Gedenktafel werden als Inschrift Name und Vorname eingearbeitet – das Geburts- und Sterbedatum kann angegeben werden. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.
Urnenpartnergrab mit liegender Gedenktafel
In dieser Grabstätte können zwei Urnen unter einer gemeinsamen Grabplatte beigesetzt werden. Die Grabfläche hat eine Länge von 40 cm und eine Breite von 60 cm. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Auf der Gedenktafel werden als Inschrift Name und Vorname eingearbeitet – das Geburts- und Sterbedatum kann angegeben werden. Wenn eine zweite Urne beigesetzt wird, verlängert sich die Ruhezeit entsprechend. Ein Wiedererwerb nach Ablauf der Ruhezeit der zweiten Urne ist nicht möglich.
Baumbestattung
Baumbestattungen sind Bestattungsplätze am Wurzelwerk von Bäumen. Das Nutzungsrecht wird nur im Todesfall zur Beisetzung einer Urne für die Dauer der Ruhefrist (20 Jahre) verliehen. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Die Ausgestaltung des Grabfeldes unter dem Baum sowie die erforderlichen Baumkontrollen und Baumpflegearbeiten werden durch die Friedhofsverwaltung vorgenommen. An den Bäumen werden Namenstafeln in Form von Holzkreuzen durch die Kirchengemeinde angebracht. Bei diesen Bestattungsflächen handelt es sich um Flächen, die bewusst naturbelassen sein sollen. Dem Kunden ist bekannt, dass hiervon die üblichen Gefahren ausgehen (z.B. Bodenunebenheiten, Winterglätte, herabfallende Äste usw.). Die Ablage von Kerzen und Blumen ist nicht gestattet.
Urnenreihengrab
Ein Urnenreihengrab kann ausschließlich im Beisetzungsjahr mit einer weiteren Urne belegt werden. Urnenreihengräber haben als fertiges Grab ein Maß von 80 cm Länge und 60 cm Breite. Die Grabstelle ist mit einer Steinkante oder Kleinsträuchern einzufassen. Die Nutzungszeit beträgt 20 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist nach Ablauf der Ruhezeit nicht möglich.