Ansprechpartnerinnen vor Ort und externe Links:Prävention - Es braucht das genaue Hinsehen.
Präventionsbeauftragte
Die Ansprechpartner der Kirche in Eschweiler geben Hilfestellung bei Verdacht auf Missbrauch, sind somit erste Ansprechpartner und stellen dann Kontakte her. Zuständig sind sie grundsätzlich für alle Altersgruppen.
Die hauptamtlichen Ansprechpartner sind Petra Minge und Angela Pohl.
Ihre Kontaktadressen finden sich weiter unten.
Missbrauch melden.
Wer sich als Betroffener sexualisierter Gewalt melden möchte, kann sich vertrauensvoll an die Hotline im Bistum Aachen unter der Telefonnummer 0241- 45 22 25 wenden oder unter www.missbrauch-melden.de schreiben.
Die Hotline ist montags, mittwochs und freitags von 9 bis 16 Uhr erreichbar. Dienstags und donnerstags von 16 bis 20 Uhr.
Geschulte Fachexpertinnen und Fachexperten stehen kenntnisreich zur Seite. Außerhalb der angegeben Zeiten hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf der Mailbox.
Leitlinien der Bischöfe
"In ihrer Verantwortung für den Schutz der Würde und Integrität junger Menschen und erwachsener Schutzbefohlener haben sich die deutschen Bischöfe auf die folgenden Leitlinien verständigt."
Der komplette Text findet sich unter dem folgenden Link.
Prävention: Rahmenordnung
Wir alle können sexualisierter Gewalt nur wirksam gegenübertreten, wenn wir genau hinschauen und Dinge, die uns auffallen, reflektieren und benennen. Dazu müssen wir sprachfähig sein und andere sprachfähig machen. Nur so lässt sich sexualisierte Gewalt verhindern. Auf den folgenden Seiten geben wir Ihnen Einblicke, wie die Prävention bei uns im Bistum Aachen umgesetzt wird.
Institutionelles Schutzkonzept Eschweiler-Mitte
"Der in diesem Schutzkonzept vorgestellte Verhaltenskodex ist verbindlich für alle, die in unserem Namen und Auftrag mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, sei es haupt-, neben-, oder ehrenamtlich. Gleichzeitig möchten wir gerade den Ehrenamtlichen damit einen sicheren Handlungsrahmen geben."
Unabhängige Ansprechpersonen
Qualifizierte Ansprechpersonen, die früher Missbrauchsbeauftragte hießen, sind erste Anlaufstelle für Betroffene. Sie führen Beratungsgespräche und helfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus kirchlichen Einrichtungen bei der Klärung von Verdachtsmeldungen. Dabei informieren sie auch über mögliche Verfahrenswege und weisen auf unabhängige, externe Beratungsstellen hin. Bei konkreten Verdachtsfällen im kirchlichen Bereich wird die Interventionsstelle einbezogen, die die dafür vorgesehenen Maßnahmen in die Wege leitet.
Die Ansprechpersonen arbeiten unabhängig. Sie sind vom Bischof beauftragt, auf der Grundlage der „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ an der Seite der Betroffenen zu sein und sie zu unterstützen. Sie helfen auch bei notwendigen Anträgen und Formularen zur Anerkennung des Leids.
WAS PASSIERT, WENN SICH BETROFFENE MELDEN? (Kirchenzeitung 27/2023)
Mechtild Bölting über das Verfahren zur Anerkennung des Leids.
Frau Bölting, was sind die drängendsten Nöte der Betroffenen?
Das Drängendste ist, dass die Anträge, Anliegen und Anfragen zeitnah bearbeitet werden können. Dieses Warten darauf: Wann wird mein Anliegen an die UKA geschickt, die für die Anerkennungszahlungen zuständig ist? Was passiert mit meiner Geschichte im Bistum? Dieses Vertrauen aufzubringen, dass damit gut umgegangen wird, wenn man schon einmal von der Kirche als Institution zutiefst verletzt worden ist, das ist schwer auszuhalten. Eben auch dadurch, dass jetzt die Möglichkeit eröffnet worden ist, einen Widerspruch einzureichen. Dann kommt alles wieder hoch und die Betroffen müssen sich damit erneut auseinandersetzen.
Ansprechbar in Eschweiler
Die hauptamtlichen Präventionsfachkräfte