Das Bistum Aachen hält eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz vor. Diese Meldestelle gilt für alle Rechtsträger, die als sog. öffentliche juristische Personen kanonischen Rechts der Aufsicht des Bischofs von Aachen unterstehen, also für alle Kirchengemeinden und -gemeindeverbände, für das Domkapitel und das Bistum selbst, sofern der jeweilige Rechtsträger Anstellungsträger ist.