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Orte von Kirche

Nachdem das Thema "Orte von Kirche" (kurz "OvK")  im Dezember - Pfarrbrief 2025 zum ersten Mal thematisiert (der Artikel ist unten verlinkt) war, soll es nun umfassende Informationen geben. 

Der Pastoralraum Eschweiler (also eine Pfarrei von der Größe Eschweilers) kann natürlich nicht genauso "funktionieren"  wie eine Pfarrei, die nur aus einer Kirche / einer Gemeinde besteht. Auf diese und weitere  Veränderungen  will das Konzept "Orte von Kirche" eine Antwort geben. Es ist entstanden im Rahmen des "Heute-bei-dir" Prozesses und soll im Laufe der Zeit in allen Pastoralräumen des Bistums Aachen eingeführt werden.

Mit einem Blick "von oben" kann man vielleicht sagen: Das Konzept "Orte von Kirche" ist so etwas wie eine neue Brille, durch den wir den Pastoralraum Eschweiler betrachten.

Bisher haben wir vor allem 14 Gemeinden gesehen, in die die Stadt nahtlos aufgeteilt war. In jeder Gemeinde gibt es Aktivitäten, Gottesdienste, Gruppen etc.

Durch die neue Brille sehen wir vor allem ein Netzwerk aus kleinen und großen Gruppen und Einrichtungen, die alle eins gemeinsam haben: In ihnen wird Kirche, das Evangelium gelebt: Sie sind "Orte von Kirche". Meist verwirklichen sie einzeln nicht das volle kirchliche Programm. Aber in ihrer Gesamtheit ergänzen sie sich - zusammen mit allen im Pastoralraum gefeierten Gottesdiensten - zur Kirche von Eschweiler. Und jeder einzelne von ihnen ist wichtig und ein Teil des Ganzen.

„Orte von Kirche“ - genauer betrachtet

Für die Umsetzung des Konzeptes braucht es eine verbindliche Beschreibung, was genau Orte von Kirche sein können. Diese findet man im "Rahmenstatut Orte von Kirche im pastoralen Raum" (siehe Link unter "Links und Downloads"). Dort heißt es unter anderem: 

"Orte von Kirche sind Orte, an denen sich Menschen zusammenfinden, weil sie in einer spezifischen Art ihren Glauben leben wollen und nach eigenen Ausdrucksformen ihres Christseins suchen. Als solche sind sie strukturell in die Pastoralen Räume eingebunden."

Es fällt auf, dass auf die Selbständigkeit und Eigenständigkeit der Gruppe Wert gelegt wird: Wie sie ihren Glauben leben und was sie aus ihrem Glauben heraus tun, liegt in ihrer Verantwortung - unter Beachtung einer Bedingung (sowie einiger Kriterien, siehe nächster Reiter):

"Orte von Kirche sind an mindestens einem der drei kirchlichen Grundvollzüge erkennbar und auf die jeweils anderen Grundvollzüge hin offen"

Die kirchlichen Grundvollzüge sind:

  • Liturgie, also Gottesdienst, aber auch das gemeinsame Gebet in der Gruppe
  • Verkündigung, also die Predigt am Sonntag, die Erstkommunionvorbereitung, aber auch z.B. das Gespräch in der Familie über eine Bibelstelle oder über Gott.
  • Diakonia, also der Dienst am Menschen. Dazu zählt alles, was mensch für andere Menschen tut, um ihr Leben im Kleinen oder im Großen verbessern.

OvK müssen auch nicht nur feste Gruppierungen z.B. in einer Gemeinde sein. Die möglichen Formen eines Ortes von Kirche, die im Rahmenstatut genannt werden, sind vielfältig:

"Orte von Kirche können territorial oder kategorial verortet, einrichtungsbezogen, thematisch motiviert, an Personen orientiert, institutionell, analog oder digital sein. Sie können einen lokalen Bezug haben oder mobil sein, auf Dauer angelegt oder zeitlich begrenzt, konfessionell geprägt und/oder ökumenisch."

Eine weitere Anforderung an die OvK ist die Teilnahme an der jährlichen Vollversammlung der OvK im Pastoralraum. Die Vollversammlung ist vor allem ein Ort, an dem die Vernetzung der OvK gefördet werden kann. Zusätzlich berichten Rat, Leitung und Kirchenvorstand dort von ihrer Arbeit, es können Fragen gestellt und die Beschäftigung mit bestimmten Themen angeregt werden.
Ort-von-Kirche-sein heißt eben auch Teil der Kirche von Eschweiler sein, offen sein für die anderen OvK und die Menschen in Eschweiler. 

Neben der Definition gibt es im Rahmenstatut auch noch eine Reihe Kriterien, die an den OvK gelegt werden. Sie beschreiben so etwas wie Charaktereigenschaften einer Kirche, die vom Evangelium inspiriert (missionarisch) und dem Dienst am Menschen verpflichtet (diakonisch) ist. Es sind 4 Kriterien mit je 3 deutenden Interpretationen. Es fällt auf, dass es zu jedem Kriterium mindestens eine rein menschlich verständliche Interpretation gibt (unterstrichen). Das Rahmenstatut sagt, dass der zukünftige Ort von Kirche alle vier Bedingungen erfüllen sollte: 

Ein Ort von Kirche ist lebendig, d.h.
- hat einen Lebensbezug zu den Menschen (im Lebensalltag/Lebensraum)
- lädt zum Mitmachen ein
- das Leben wird als möglicher Ort der Gottesbegegnung gefeiert.

Ein Ort von Kirche ist wirksam, d.h. 
- in ihm lässt sich das Wirken des Heiligen Geistes erahnen 
- hier wird durch das Evangelium/die Frohe Botschaft Jesus Christus erfahrbar 
- entfaltet Strahlkraft und zieht Menschen an.

Ein Ort von Kirche ist gemeinschaftlich und solidarisch, d.h. 
- lädt Menschen ein, Glauben und Leben zu teilen 
- hier erfahren die versammelten Menschen die Nähe Gottes 
- hier fühlen sich die Menschen angenommen und erfahren Unterstützung.

Ein Ort von Kirche ermöglicht Engagement und Entwicklung, d.h.
- hier können Menschen ihre Begabungen entdecken und ihr Christsein leben 
- hier ist Vielfalt möglich und auf die Einheit der Kirche hin geöffnet 
- hier darf Neues ausprobiert werden.

  • Freiheit und Selbständigkeit
    Unter Beachtung der in den oberen beiden Reitern genannten Randbedingungen agieren die einzelnen OvK eigenverantwortlich. Bei den Kooperationen mit Anderen muss natürlich die Zusammenarbeit abgestimmt werden. 
  • Vernetzung und sichtbar werden
    Ein grundlegender Teil des Konzeptes "Orte von Kirche" ist die Vernetzung der OvK untereinander.  Kein OvK soll allein unterwegs sein. OvK können sich nicht nur mit gleichartigen OvK austauschen, sondern auch "themenübergreifend" zusammenarbeiten und ihre Stärken kombinieren. Anstoß zur Vernetzung gibt die jährliche Vollversammlung (s.o. unter "was ist ein OvK?"). 
    Gerade für kleinere OvK ist das auch eine Chance, im Pastoralraum sichtbarer zu werden.
    Sicher ist das Thema Vernetzung auch so etwas wie eine Kultur im Umgang miteinander, die mit der Zeit von den Beteiligten meist noch gelernt werden muss und heute noch nicht bis ins Letzte klar sichtbar ist.
  • weniger Hierarchie
    Alle OvK begegnen sich im Pastoralraum auf Augenhöhe. Egal, ob kleiner Arbeitskreis oder große Institution, es gibt keine hierarchischen Unterschiede. Es geht um die eine Kirche Eschweilers, also um Vernetzung und Zusammenarbeit und nicht um Macht und Einfluss.
  • Mehr Vielfalt im Pastoralraum
    Orte von Kirche sind offen definiert, sodass sich viele unterschiedliche Gruppen als Ort von Kirche bestätigen lassen können. Damit kann die Kirche von Eschweiler vielfältig und attraktiv für weitere Menschen werden.
Einhard Denkmal in Eschweiler, erinnert an die erste schriftliche Erwähnung von Eschweiler (Ascvillare) im Jahre 828

Und wie wird man ein „Ort von Kirche“?

Das Verfahren, mit dem sich eine Gruppe, Einrichtung etc. im Pastoralraum als OvK "anmeldet" besteht aus zwei Teilen:

Zum Ersten die Vergewisserung. Die Gruppe überlegt anhand eines vorgegebenen Formulars:

  • in welchen Grundvollzügen (s.o. "Was ist ein Ort von Kirche?") sie tätig ist
  • Wie sie in ihrer Tätigkeit die Kriterien (s.o. "Kriterien") erfüllt

Damit vergewissert sich die Gruppe, warum und wie sie Teil der Kirche von Eschweiler ist bzw. sein will. Das kann auch für bestehende Gruppen noch einmal interessant sein.
Außerdem verfasst sie eine kurze Beschreibung der Tätigkeit der Gruppe und gibt einen Ansprechpartner an.

Für die Bestätigung als OvK ist der Rat zuständig. Er nimmt die  Angaben, die die Gruppe gemacht hat wertschätzend entgegen wird ihr in der Regel bestätigen, dass sie nun als "Ort von Kirche" im Pastoralraum Eschweiler registriert ist. "In der Regel" bezieht sich nur auf die Einschränkung, dass die Gruppe den in den ersten beiden Reitern genannten (sehr weit gefassten) Randbedingungen entsprechen muss. Bei bestehenden Pfarrgruppen z.B. ist das keine Frage. 

Die Angaben werden gespeichert. Die Kontaktadresse wird verwendet zur Kommunikation mit dem OvK, z.B. bei der Einladung zur Vollversammlung.

 

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